Vermietbedingungen/Gastaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

bei Buchung unserer Ferienwohnung gelten die nachfolgenden Vermiet-/Gastaufnahmebedingungen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Wir, der Beherbergungsbetrieb, verpflichten uns, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen. Diese werden von uns pauschal mit 10 % des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt.
  5. Wir, der Beherbergungsbetrieb, sind nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
    Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhersehbarer Fälle entbinden den Gast nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbenutzung einer vom Beherbergungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Ferienwohnung ist Schadenersatz zu leisten.
  6. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von Krankheit etc. die bestellte Ferienwohnung nicht belegt und dem Gast wegen Nichterfüllung des Mietvertrages Leerbettgebühr in Rechnung gestellt wird.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.